Stellungnahme zur Kritik zum Landesjagdgesetzes

07.09.23 –

Der Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezieht Stellung zur harschen Kritik der hiesigen Hegeringe am Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes. In ihren Versammlungen in Idar-Oberstein und Reichenbach nennen die Hegeringe den Gesetzentwurf „wildtierfeindlich und tierschutzwidrig“. Er stifte Verwirrung über Wildschäden. Die Prämisse „Wald vor Wild“ betone einseitig forstökonomische Interessen. Dieser Beurteilung widerspricht der GRÜNE Kreisverband ausdrücklich!

Unbestritten ist der Bestand an Schwarz-, Reh- und Rotwild zu hoch.
Was Schwarzwild anrichten kann, ist immer wieder deutlich zu erkennen: Umgepflügte Wiesen, Kartoffeläcker und Maisfelder belasten die Landwirtschaft, aber auch Fußballplätze, Friedhofsanlagen und private Gärten sind vor Wildschweinen nicht sicher. Hier lassen sich allerdings entstandene Schäden ganz gut abschätzen und werden in der Regel unproblematisch abgegolten.

Der massiv überhöhte Bestand an Reh- und Rotwild lässt sich dagegen nur erahnen. Fotodokumentationen von Rudelstärken bis zu 30 Tieren im Kreis Birkenfeld liegen vor.
Die von diesem Schalenwild verursachten Schäden sind nicht auf Anhieb erkennbar. Es sind z.B. die abgefressenen Haupttriebe von Eichen, Buchen und weiteren zentralen Baumarten. Es sind weiterhin die Schäl- und Fegestellen von nur fingerdicken Stämmen der Jungpflanzen. Die jungen Bäume sterben ab oder bleiben für Jahrzehnte in „Bonsai“-Größe.

Was zunächst lediglich als geringer Schaden an jungen Bäumen erscheint, potenziert sich über die Jahre zu massiven Einbrüchen, sowohl für Waldbesitzer:innen (Privat- und Gemeindewald) als auch
- und das ist entscheidend – für die Allgemeinheit. Durch die ausbleibende Naturverjüngung entstehen wissenschaftlich nachgewiesene Schäden in Höhe von 80 bis 120 Euro pro Hektar und Jahr. Dramatischer aber ist, dass sich durch den massiven Verbiss kein klimaangepasster Wald entwickeln kann!

Da Wald ohnehin abstirbt durch Faktoren, die wir inzwischen alle kennen – zunächst betraf es die Fichten (s. „Rinzenberger Loch“), nun auch Buchen aller Altersklassen -, wird sich der Wildbestand in den entstehenden Dickungen weiter vermehren, sich das Problem also noch einmal verschärfen.

Angesichts fehlender Fressfeinde ist nun die gesamte Jägerschaft in der Pflicht, die nötigen Abschusszahlen zu erbringen, damit zumindest die Wildschäden im ohnehin angegriffenen Wald reduziert werden können. Leider werden von einem Teil der Jäger:innen und selbst von Verbandsfunktionären Halbwahrheiten geäußert, um den Entwurf für ein neues vorwärts gewandtes Jagdgesetz zu diskreditieren.

So zitiert Christian Hahn (Mörschied) in der NZ den Paragrafen 22, wonach die Schonzeit für Elterntiere (z.B. Reh) so lange gilt, „bis die Jungtiere nicht mehr auf die Führung sowie die Nahrungsversorgung durch Muttermilch“ angewiesen sind. Herr Hahn schreibt gleichzeitig, dass nach Abstillen der Mutter das Elterntier somit angeblich geschossen werden kann.
Dies widerspricht jedoch dem Gesetzestext (s.o.), in dem es explizit heißt, dass die Schonzeit der Elterntiere über die gesamte Zeit besteht, während der die Führung des Jungtiers notwendig ist.

Behauptungen der Jägerschaft, wonach Muffelwild gänzlich zum Abschuss freigegeben werden soll, sind ebenfalls falsch. Zwar ist diese Wildschafart ursprünglich in Korsika und Sardinien beheimatet und wurde erst Mitte des 19. Jahrhunderts allein zur Trophäenjagd in Deutschland eingeführt. Sie wird aber in ihrer derzeitigen Bestandsgröße im jeweiligen Gebiet weiterhin geduldet. Lediglich eine weitere Ausbreitung soll nach Paragraf 25, Absatz 1, reglementiert werden.

Die Liste von Falschauslegungen ließe sich beliebig fortsetzen. Das „waidwunde“ Aufbegehren eines Teils der Jägerschaft, die den Entwurf des Jagdgesetzes zur Strecke bringen will, wird sich gegen Natur-, Klima-, Umwelt- und letztlich Tierschutz nicht durchsetzen können.

PS: Der Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bietet für Interessierte Waldbegehungen mit entsprechender Präsentation von Verbiss- und Schälschäden an. Anmeldung unter kv-birkenfeld@gruene-rlp.de.

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