Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder und Fraktionsvorsitzende
Die Ratsmitglieder erhalten zur Abgeltung der mit ihrem Amt verbundenen Aufwendungen und den notwendigen baren Auslagen eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 153,00 €, Fraktionsvorsitzende eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von weiteren 153,00 €.
Mit Zustimmung des Stadtrates kann die monatliche Aufwandsentschädigung bei mehrmaligem Fernbleiben von den Stadtrats- und Ausschusssitzungen ohne ausreichende Begründung teilweise gekürzt werden. Entsprechendes gilt bei längerer oder dauernder Verhinderung.
Sitzungsgelder für den Stadtrat und die Ausschüsse betragen 15,-- EUR.
Quelle: https://www.idar-oberstein.de/politik-verwaltung/ortsrecht/allgemeines/01-hauptsatzung.pdf