Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder und Fraktionsvorsitzende

Die Ratsmitglieder erhalten zur Abgeltung der mit ihrem Amt verbundenen Aufwendungen und den notwendigen baren Auslagen eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 145,00 €, Fraktionsvorsitzende eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von weiteren 145,00 €.

Mit Zustimmung des Stadtrates kann die monatliche Aufwandsentschädigung bei mehrmaligem Fernbleiben von den Stadtrats- und Ausschusssitzungen ohne ausreichende Begründung teilweise gekürzt werden. Entsprechendes gilt bei längerer oder dauernder Verhinderung.

Sitzungsgelder für den Stadtrat und die Ausschüsse betragen 15,-- EUR.

Quelle: https://www.idar-oberstein.de/fileadmin/user_upload/rat_und_verwaltung/bekanntmachungen/ortsrecht_satzungen/Hauptsatzung_2019.pdf